Brief an die Schulgemeinde vom 15.01.2021

Liebe Schulgemeinde,

mit dem heutigen Tag sind wir bereits seit einer Schulwoche wieder in einem Distanzlernen für sämtliche Jahrgangsstufen unserer Schule. Die Schülerinnen und Schüler ebenso wie das Kollegium haben somit weitere, intensive Erfahrungen mit der den pandemischen Umständen angepassten Unterrichtssituation machen können.

Seit dem letzten Wochenende habe ich von Schülern und Eltern immer wieder auch die Anfrage erhalten, warum wir uns an MK nicht für eine Präsenzform des Unterrichts nach Stundenplan über eine der Ihnen bekannten Internetplattformen wie Teams, etc. entschieden haben. Auf diese Anfrage möchte ich in diesem Anschreiben gerne antworten. Dies wird mir leider nicht in wenigen Zeilen gelingen, so dass ich Ihnen ein sehr ausführliches Schreiben zumuten muss, verbinde es aber mit der Hoffnung, dass Sie das Vertrauen in mich und vor allem unsere Schule haben, dass wir alles versuchen (werden), um in dieser außergewöhnlichen Lage alle am Schulleben Beteiligten intensiv zu unterstützen und vor allem unserem Bildungsauftrag gegenüber allen Schülerinnen und Schülern bestmöglich gerecht zu werden

Wie Sie den verschiedenen Anschreiben an die Schulgemeinde in den letzten Wochen und Monaten entnehmen konnten, haben wir in der erweiterten Schulleitung zusammen mit dem Kollegium und dem Schulträger seit März 2020 dies ebenfalls fokussiert und um Lösungen gerungen, die dem Ziel, möglichst sinnvoll Distanzunterricht zu gestalten, förderlich sind. Vor allem haben uns dabei die pädagogische, die technische und die rechtliche Dimension als wesentliche Aspekte in der Planung und Durchführung von Distanzlernen ebenso wie die individuellen Voraussetzungen im jeweiligen Elternhaus geleitet. Dies hat uns Möglichkeiten, aber auch Grenzen aufgezeigt, die Entscheidungen geprägt haben. Wir als Schulleitung, der Träger und das Kollegium haben nach vielen Sitzungen, Gesprächen und kollegiumsinternen Fortbildungen die Überzeugung gewonnen, dass die Grundlage des Distanzlernens bis auf weiteres die Plattform XSchool sowie von Kollegen produzierte Lernvideos bilden, gleichwohl wir um einen pädagogischen Zugewinn des Lernens bei einem punktuellen bzw. systematischen Einsatz von Videokonferenztools sehr wohl wissen.

Ein wesentliches Argument, das wir nicht beiseiteschieben können – ist dabei die Datenschutzgrundverordnung, die uns einen gesetzlichen, bindenden Rahmen vorgibt und über den hinaus sich das Land NRW seit Beginn der Pandemie den Schulen gegenüber nicht rechtsverbindlich geäußert hat. Auf den Datenschutz bezieht sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung, wenn es schreibt:

 „Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Regelung, die Schulen sowie Lehrkräften ausdrücklich die Verwendung von modernen Kommunikationsmedien wie Videokonferenztools verbietet. Bei Videokonferenzen werden jedoch in der Regel personenbezogene Daten verarbeitet und diese können durchaus auch recht sensibel sein. Für Schulen sollte damit klar sein, auch mit dem Thema Videokonferenzen muss aus Sicht des Datenschutzes sehr verantwortungsvoll umgegangen werden. Die Schulleitung steht in der Verantwortung für die Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Nach diesen Vorgaben muss bei der dienstlichen Kommunikation an öffentlichen Schulen beachtet werden, ob der gewählte Kommunikationskanal die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.“

(Zitat: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/infektionsschutz/umgang-mit-videokonferenzen, Zugriff: 11.01.2021)

Bedenkenswert ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass bewegte Bilder in der Regel sehr aussagekräftig sind. Der durch sie transportierte Informationsgehalt ist aus der Kombination von Bild, Ton und Bewegung besonders hoch. Außerdem können durch unerlaubte Screenshots oder Mitschnitte unkontrolliert Aufnahmen von Teilnehmern erzeugt werden, die anschließend zur Bloßstellung und Diskriminierung einzelner über Jahre verwendet werden können, ohne auf das Recht am eigenen Bild Einfluss nehmen zu können.

Außerdem ist die Teilnahme an Videokonferenzen von allen Beteiligten vom Gesetzgeber als unbedingt freiwillig definiert. Diese Freiwilligkeit – sie ist im Vorfeld schriftlich von allen Beteiligten zu dokumentieren und jederzeit widerrufbar – ist sowohl auf die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten als auch auf die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer zu beziehen. Sobald also mindestens ein Schüler einer Klasse/ eines Kurses bzw. ein Lehrer nicht an einer Videokonferenz teilnehmen möchte oder aus persönlichen Gründen (Betreuungssituation kleinerer Geschwister, fehlende Rückzugsmöglichkeiten in der Wohnung, etc.) zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht kann, ist es nicht mehr möglich, eine komplette Lerngruppe im alltäglichen Unterrichtsgeschehen auf Distanz zu erreichen.

Zusätzlich ist aufgrund der technischen Ausstattung und Internetverbindung in den Elternhäusern und in den Dörfern unserer Schülerinnen und Schüler momentan nicht garantiert, dass wir mit audiovisuellen Medien die gesamte Klasse bzw. den Kurs erreichen können. Gerade bei Videokonferenzen führt eine Verlangsamung der Übertragung genauso wie ein zeitweiser Ausfall des Streamings zu deutlichen Schwierigkeiten in der aktiven Teilnahme am und des Verstehens im Unterricht.

Die Anfragen der Schülerinnen und Schüler und der Eltern, die sich an mich gewendet haben, habe ich sehr ernst genommen und wir haben zusammen mit dem Träger, der erweiterten Schulleitung und dem Kollegium gemeinsam und intensiv überlegt, dem Wunsch nach direkter Kommunikation Rechnung zu tragen, dies aber innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und vor allem in Korrelation zu unseren pädagogischen Schwerpunkten. So haben wir uns dazu entschieden, ab der nächsten Woche über die Plattform „Zoom“, für die wir eine Schullizenz erworben haben, Möglichkeiten für Klassen und Kurse gemeinsam mit dem Fach- bzw. Klassenlehrer anzubieten, um außerhalb von Bewertungssituationen in den direkten Austausch kommen zu können. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes findet dies grundsätzlich ohne Bild statt, sobald mehr als zwei Personen an einer Konferenz teilnehmen. Die Teilnahme an einer Konferenz ist immer von allen Beteiligten freiwillig. Die im Anhang befindliche Einwilligungserklärung ist Grundlage. Das Angebot über Zoom ist lediglich eine Ergänzung des bestehenden Konzeptes. Um diese Plattform für alle Beteiligten im Sinne eines professionellen Umgangs nutzen zu können, bieten wir für das Kollegium zeitnah über die Akademie Biggesee ein Fortbildungstool „Zoom“ an. Wenn Sie sich für eine freiwillige Teilnahme Ihres Kindes an Audio- bzw. Videokonferenzen entscheiden, senden Sie das ausgefüllte Formular an zoom@maria-koenigin.de. Um den Prozess zu vereinfachen, geben Sie bitte im Betreff der zurückzusendenden Mail Name und Klasse des Schülers/der Schülerin an.

Mir ist es an dieser Stelle noch einmal ganz wichtig, unser Konzept „Distanzlernen mit XSchool“ Ihnen überblicksartig vorzustellen, damit für Sie deutlich werden kann, aus welchen – im besonderen pädagogischen – Überlegungen heraus wir an MK diesen Weg aus reiflicher Überlegung und dementsprechend mit Überzeugung gehen:

Distanzlernen ist anders

Distanzlernen ist kein normaler Unterricht, weil der Lehrer fehlt, der

  • vor Ort motiviert, fördert und auch fordert,
  • schnell reagiert,
  • Struktur für den Unterrichtsverlauf gibt.

Distanzlernen hat aber auch Vorteile:

  • es fördert die Selbstständigkeit,
  • es ermöglicht das Lernen im eigenen Tempo,
  • es führt zu eigenen Fragen, die Grundlage des Lernens sind,
  • Schüler/innen lernen Struktur, Ordnung, Ausdauer und Disziplin.

Distanzlernen mit XSchool

Distanzlernen ist nicht  – wie häufig angenommen – an eine Liveübertragung in einer Videokonferenz gebunden und macht das Lernen dadurch einfacher oder besser. Erste Studien zeigen, dass eine permanente Teilnahme an Videokonferenzen durchaus auch ernstzunehmende gesundheitliche Beeinträchtigungen haben kann, die nicht zu unterschätzen sind. (siehe: https://www.ibe-ludwigshafen.de/wp-content/uploads/2020/09/IBE-Studie-Zoom-Fatigue.pdf). Das Distanzlernen mit XSchool ist eine sinnvolle und gute Form des Distanzlernens, die weit über die Möglichkeiten einer Videokonferenz hinausgeht:

  • Alle Aufgaben und Materialien können an einem Ort abgerufen werden, nämlich im Klassenordner(SI)/Gruppenraum(SII). Im Klassenordner/Gruppenordner können auch Lernvideos eingestellt und heruntergeladen werden.
  • Nachfragen können direkt über den Menüpunkt „Kontakte_Nachrichten“ gestellt werden. Die Lehrer/innen können einfach angeschrieben werden, ohne dass eine eMail-Adresse eingegeben werden muss.
  • Im Menu „Unterricht_Aufgaben“ können den Schüler/innen Aufgaben gestellt werden. Die Lösungen werden an demselben Ort hochgeladen. Die Korrektur kann dort wieder zurückgeschickt werden. Es können auch Kommentare zur Aufgabe ausgetauscht werden. Dieser Austausch kann von keinem anderen eingesehen werden.
  • Unter „Unterricht_Umfragen“ können Schülerbefragungen eingestellt werden, auch Abfragen von Lernstoff. Auch hier sind die Eingaben der Schüler/innen geschützt und können nur von dem/r Lehrer/in gelesen werden.
  • Im Blog können sich Schüler/innen und Lehrer/innen offen austauschen.
  • Die Arbeit mit X-School erlaubt zeitlich flexibles Arbeiten, unabhängig vom Stundenplan, so dass Familien sich autonom organisieren und technische Ressourcen sinnvoll teilen können.
  • X-School läuft nach den bisherigen Erfahrungen technisch sehr stabil und entspricht den Anforderungen des Datenschutzes.

Distanzlernen mit Lernvideos

  • Mithilfe der App „Explain Everything“ erstellen unsere Lehrer/innen eigene, auf die Lerngruppe angepasste Lernvideos.
  • Diese Lernvideos müssen nicht über andere Internetadressen aufgerufen werden.
  • Lernvideos haben den Vorteil, dass sie mehrfach angesehen werden können. Sie können auch unterbrochen und beliebig häufig wiederholt werden, so dass die Schüler/innen im eigenen Lerntempo arbeiten können.

Distanzlernen mit dem ergänzenden Tool „Fragestunde per Zoom“

  • Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes finden die Fragestunden ohne Bild statt, damit nicht im „jugendlichen Leichtsinn“ vermeintlich lustige Videos von Mitschüler/innen oder Lehrer/innen mitgeschnitten und anschließend oder auch Monate später veröffentlicht werden können.
  • Die Teilnahme an der Audiokonferenz ist ein freiwilliges Angebot und unterliegt nicht der Leistungsbewertung.
  • Die Schüler/innen, die nicht teilnehmen, haben dadurch keine Nacheile und müssen keine Angst haben, dass die Technik nicht funktioniert / nicht vorhanden ist / zum Zeitpunkt der Audiokonferenz nicht genutzt werden kann, weil andere Familienmitglieder sie gerade benutzen.
  • Eine direkte Kommunikation mit dem/r Lehrer/in ist möglich.
  • Fragen können so durch den Lehrenden gebündelt werden.
  • Missverständliche Aufgabenstellungen können klarer formuliert werden.
  • Inhalte können noch einmal geklärt werden.
  • Schüler/innen, die sich nicht trauen, Fragen zu stellen, können von den Fragen der Mitschüler/innen profitieren.
  • Fragen können immer auch über XSchool gestellt werden.

Distanzlernen mit digitalen Endgeräten

  • Damit die Schüler/innen eben nicht mit dem eigenen Smartphone die Dateien des Distanzlernens bearbeiten müssen, stehen ausreichend schuleigene Laptops und iPads zur Verfügung, die bei Bedarf ausgeliehen werden können, um ein erfolgreiches Bearbeiten der Aufgaben zu ermöglichen.

Falls Sie Rückfragen haben, melden Sie sich doch bitte jederzeit!

Mit herzlichen Grüßen

Fabian Borys